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AVIVA-BERLIN.de im Mai 2024 - Beitrag vom 13.01.2015


Auszeichnung künstlerischer Projekträume und –initiativen 2015 ausgeschrieben
AVIVA-Redaktion

Berliner Kulturverwaltung zeichnet in Berlin ansässige und im Bereich Bildende Kunst oder interdisziplinär arbeitenden Projekträumen und –initiativen aus. Bewerbungsfrist 18. Februar 2015, 18.00 Uhr




Auch im Jahr 2015 verleiht die Berliner Kulturverwaltung Preise zur Auszeichnung von in Berlin ansässigen und im Bereich Bildende Kunst oder interdisziplinär arbeitenden künstlerischen, selbstorganisierten Projekträumen und -initiativen. Auf Vorschlag einer unabhängigen Jury sollen 7 Preise à 30.000.- € für auszeichnungswürdige Programmarbeit vergeben werden.

Mit der Preisvergabe werden das Engagement und die Arbeit der Betreiber/innen der Projekträume und – initiativen durch die Berliner Kulturverwaltung gewürdigt. Die Preisvergabe dient dazu, sie zu unterstützen und die vorhandene Vielfalt zu sichern. Darüber hinaus sollen die Aktivitäten der künstlerischen Projekträume und
-initiativen in Berlin sichtbarer werden.

Ausgezeichnet werden hervorragende unabhängige Kunstorte und -initiativen, die meist von Einzelpersonen oder Vereinen betrieben werden und das Spektrum der bildenden Kunst durch experimentelle und originäre Programme bereichern.
Besonders interdisziplinäre, spartenübergreifende, künstlerische Ansätze und innovative Vermittlungspositionen sollen ausgezeichnet werden.

Bewerben können sich alle Betreiber/innen von Projekträumen und -initiativen, die der beschriebenen Zielgruppe zuzuordnen sind, sofern sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie existieren seit mindestens 2 Jahren (rückwirkend ab 07.01.2015).
  • Sie können im Zeitraum von 3 Jahren (rückwirkend ab 07.01.2015) kontinuierliche Aktivitäten über 24 Monate verteilt oder am Stück in Berlin nachweisen.
  • Sie haben ihren Sitz und ihre Hauptaktivitäten in Berlin.
  • Sie erhalten keine Regelförderung (institutionelle Förderung).
  • Ihre Aktivitäten und Projekte sind nicht marktorientiert.
  • Sie eröffnen innerhalb des Kunstkontextes Raum für Projekte, Diskurse und Aktivitäten Dritter.

    Das elektronische Antragsformular sowie die Möglichkeit zum Hochladen der erforderlichen Anlagen finden Sie unter:

    formular.berlin.de


    Eine zusätzliche Abgabe von Unterlagen in Papierform ist nicht notwendig.

    Die Bewerbungsfrist endet am 18. Februar 2015 um 18.00 Uhr.


    Quelle: Pressestelle Der Regierende Bürgermeister von Berlin
    Senatskanzlei - Kulturelle Angelegenheiten



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    Beitrag vom 13.01.2015

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